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Wir bieten natürlich jetzt auch Take away beim Wirt z´Minsta.
Hotel Wirt Z Minsta OFFEN
Auf Grund der Covid-19 SchMaV nach§ 8 Punkt 3 Absatz 3
(aus beruflichen Gründen)
ist es uns möglich die besondere Personen Gruppe zu Beherbergen
unter § 7 Punkt 3 Abs. 1 ist uns
auch die Verköstigung möglich (tunlichst) in der Wohneinheit.